Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen e.V.

Was hakt im Fernbusmarkt?

überregional 01.07.2015


Verbraucherzentralen starten Umfrage

Fernbusfahren erfreut sich wachsender Beliebtheit. Insbesondere junge Menschen nutzen die oft kostengünstige Art zu Reisen. Seitdem der Markt Anfang 2013 geöffnet wurde, haben sich Angebot und Streckennetz deutlich erweitert. Doch gibt es auch Probleme? Wie sieht es zum Beispiel mit der Pünktlichkeit der Busse oder mit der Information über die Fahrgastrechte aus? Die Verbraucherzentralen starten dazu eine Umfrage.

Vom 1. Juli bis 30. September 2015 können Interessierte unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/fernbus-umfrage-1 teilnehmen.

Fernbusse bieten für Verbraucher oft eine günstige und umweltfreundliche Alternative zu anderen Verkehrsmitteln. Doch dabei dürfen die Rechte der Fahrgäste keinesfalls auf der Strecke bleiben. „Fernbusunternehmen müssen ihre Kunden zum Beispiel auch am Busbahnhof über ihre Rechte informieren. Bei Verspätungen müssen sie ihre Fahrgäste frühzeitig benachrichtigen“, weiß Reiserechtsexperte Michael Hummel von der Verbraucherzentrale Sachsen. Doch wie sieht es in der Realität aus? Um das herauszufinden, laden die Verbraucherzentralen dazu ein, eigene Erfahrungen mit dem Fernbus zu schildern.

„Die Ergebnisse sollen Verbraucher unterstützen, ihre Entscheidungs- und Handlungskompetenz in Mobilitätsfragen zu verbessern. Verbraucher können besser entscheiden, ob der Fernbus für ihre nächste Reise in Betracht kommt, wenn sie über Vor- und Nachteile Bescheid wissen“, erklärt Hummel. Neben dem Informationsverhalten der Fernbusunternehmen gegenüber ihren Kunden geht es bei der Umfrage zum Beispiel auch um Verspätungsanfälligkeit und Servicequalität.

Bereits jetzt klärt die Verbraucherzentrale Sachsen mit einem aktuellen Flyer über Fernbus-Rechte auf. Er ist in allen Beratungseinrichtungen kostenfrei erhältlich.
Gefördert durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.

Veröffentlichungen sind nur innerhalb von vier Wochen und mit Quellenangabe gestattet. Spätere Veröffentlichungen sind nur nach Rücksprache möglich. Bei Veröffentlichung der kostenpflichtigen Rufnummern der Verbraucherzentrale Sachsen muss immer auch das Entgelt angegeben werden.


Veröffentlicht für:

Verbraucherzentrale Sachsen e.V.
Brühl 34-38
04109 Leipzig

Tel.: 0341 696290
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