Dresden

Fläche: 32.831 ha
Bevölkerung: 517.168 Einwohner
Bürgermeister / in: Helma Orosz

Ausbildung in der Rechtsanwaltskanzlei


Die Rechtsanwaltskammer Sachsen stellt sich vor

Mit über ca. 4.800 Mitgliedern sind wir - organisiert als Körperschaft des öffentlichen Rechts - die Selbstverwaltungsorganisation der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Sachsen. Jeder zugelassene Anwalt und jede Rechtsanwaltsgesellschaft wird bei uns automatisch Mitglied. Deutschlandweit bestehen 28 Rechtsanwaltskammern. Die RAK Sachsen ist nach dem Berufsbildungsgesetz zuständige Stelle für die Ausbildung zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten in Sachsen. Wir führen die Ausbildungsrolle, organisieren die Zwischen- und Abschlussprüfung und geben Auskunft zu allen Fragen rund um die Ausbildung.

Folgenden Beruf bilden die sächsischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus:

Rechtsanwaltsfachangestellte/r
Ausbildungsdauer: 3 Jahre

Die Ausbildung zur oder zum Rechtsanwaltsfachangestellten bietet zahlreiche berufliche Möglichkeiten in einem außergewöhnlichen Arbeitsumfeld. Die dreijährige Ausbildung im dualen System erfordert ein Höchstmaß an Engagement und Freude beim Umgang mit gesetzlichen Regelungen.

Die Aufgaben der/des Rechtsanwaltsfachangestellten sind so vielfältig wie die Tätigkeitsfelder der Rechtsanwälte. Sie sind in einer Rechtsanwaltskanzlei tätig, in der sie die Mandanten betreuen, den Postverkehr bearbeiten, Akten verwalten und Schriftsätze fertigen. Sie erstellen die Abrechnungen der Rechtsanwälte, arbeiten in Zwangsvollstreckungsangelegenheiten eigenverantwortlich mit und übernehmen Buchführungsaufgaben.

Interessenten mit einem guten Realschulabschluss oder Abitur bewerben sich bei einem Rechtsanwalt ihrer Wahl. Gute Leistungen in den Fächern Deutsch und Mathematik sind ebenso unabdingbar für eine erfolgreiche Bewerbung wie ein selbstbewusstes und korrektes Auftreten. Während der Ausbildung erlangen die Rechtsanwaltsfachangestellten fundierte Rechtskenntnisse und viel Praxiserfahrung, die sie für die abwechslungsreiche Arbeit in einer Rechtsanwaltskanzlei nutzen können.

Für die Vermittlung der theoretischen Kenntnisse wurden in Sachsen in den Städten Chemnitz, Dresden, Leipzig und Görlitz Berufsschulstandorte errichtet. Die Auszubildenden besuchen im 1. und 2. Ausbildungslehrjahr zweimal wöchentlich und im 3. Ausbildungslehrjahr einmal wöchentlich die Berufsschule. Grundlage des Berufsschulunterrichtes ist die Verordnung über die Berufsausbildung in der Fassung vom 15.02.1995.

Die theoretischen Kenntnisse werden an den anderen Tagen der Woche im Rahmen der praktischen Ausbildung bei einem Rechtsanwalt umgesetzt. Jeder Auszubildende muss für die Ausbildungszeit einen Berufsausbildungsvertrag mit einem Rechtsanwalt schließen, in dem die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien niedergeschrieben sind. Die Auszubildenden erhalten von ihrem jeweiligem Ausbilder eine Vergütung.

Die Ausbildungsverträge werden von der Rechtsanwaltskammer Sachsen in Hinblick auf ihre Rechtmäßigkeit, insbesondere in Hinblick auf die Einhaltung der Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes, geprüft und sodann in dem Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse registriert.

Während der Ausbildungszeit müssen die Auszubildenden eine Zwischenprüfung ablegen. Dabei handelt es sich um eine Kammerprüfung, die der Ermittlung des Ausbildungsstandes zu Beginn des 2. Lehrjahres dient. Diese Prüfung hat zwar keine rechtliche Bedeutung, kann aber bei überdurchschnittlichen Leistungen zu einer vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung führen.

Die Ausbildung wird durch die Ablegung der Abschlussprüfung vor der Rechtsanwaltskammer Sachsen beendet. Die Auszubildenden haben damit den Beruf einer/eines Rechtsanwaltsfachangestellten erlernt.

Interessante Informationen zum Berufsbild findet Ihr hier
Film zum Beruf hier

Allerbeste Chancen auf...

  • die Vermittlung fundierter Rechtskenntnisse,
  • persönlichen Kontakt mit den Mandanten,
  • eine umfassende Ausbildung an modernen Kommunikationsmitteln,
  • ein abwechslungsreiches Arbeitsumfeld,
  • umfangreiches theoretisches Grundwissen mit viel Praxiserfahrung kombiniert,
  • verantwortungsvolle Aufgaben,
  • eigenverantwortliche Tätigkeiten,
  • gute Zukunfts- und Karrierechancen,
  • kurze Wege zwischen Kanzlei und Berufsschule sowie
  • eine Ausbildungskanzlei in der Region.

Antworten auf häufig gestellte Fragen:

Ich möchte gerne eine Ausbildung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten absolvieren. Wo muss ich mich bewerben?
Du bewirbst dich in der Rechtsanwaltskanzlei. Mit dieser schließt du einen Ausbildungsvertrag. Die Rechtsanwaltskammer hilft dir bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz. Wende dich einfach telefonisch oder per E-Mail an uns! Wir benennen dir Rechtsanwaltskanzleien, die gut qualifizierte Bewerber suchen. Du kannst bei uns einen Bewerbungstest absolvieren, damit wir dich an interessierte Kanzleien vermitteln können.

Wann muss ich mich bewerben?
Für den Beruf der/des Rechtsanwaltsfachangestellten gibt es keine bestimmte Bewerbungsfrist. Zu Beginn des letzten Schuljahres solltest du erste Bewerbungen versenden. Die Bewerbungszeit läuft bis zum Start des Ausbildungsjahres. Es ist auch ein Einstieg bis Dezember im aktuellen Ausbildungsjahr möglich.

Achten die Rechtsanwälte auf bestimmte Zensuren im Zeugnis?
Die Deutsch- und Mathematiknoten sind sehr wichtig. Hier sollten deine Zensuren nicht schlechter als „befriedigend“ sein. Die ausbildenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte legen aber auch auf die Kopfnoten besonderen Wert. In Betragen und Ordnung ist eine Note „gut“ wünschenswert.

Benötige ich einen bestimmten Schulabschluss?
Du solltest einen guten Realschulabschluss oder Abitur anstreben.

Muss ich Schulgeld bezahlen?
Nein. Die Ausbildung ist kostenlos.

Gibt es bestimmte Eigenschaften, die ich für eine Ausbildung vorweisen muss?

Du solltest ordentlich sein, denn in einer Rechtsanwaltskanzlei gibt es viele Akten. Du musst Fristen beachten, die du sehr sorgfältig überwachen musst. Du solltest kommunikativ, aber nicht geschwätzig sein.

Verschwiegenheit ist eine der bedeutendsten Pflichten des Rechtsanwalts, die auch dir obliegt. Du solltest höflich und zuvorkommend sein und ein gepflegtes Äußeres besitzen. Der Rechtsanwalt ist ein Dienstleister. Der Mandant erwartet, dass er gut betreut wird.

Du solltest außerdem in der Lage sein, Anweisungen korrekt zu befolgen.

Die/der Rechtsanwaltsfachangestellte ist die „rechte Hand“ des Rechtsanwaltes und unterstützt ihn bei der Organisation der Rechtsanwaltskanzlei. Du solltest gerne lesen.

Der Berufsalltag der/des Rechtsanwaltsfachangestellten wird durch häufige Gesetzesänderungen und vielfältige Gerichtsentscheidungen bestimmt. Es ist wichtig, dass du dich immer auf dem aktuellen Stand hältst.

Wie lange dauert die Ausbildung?
Die Ausbildung dauert drei Jahre. Wenn du besonders gute Leistungen in der Berufsschule und in der praktischen Tätigkeit vorweisen kannst, hast du die Möglichkeit, die Ausbildung um ein halbes Jahr zu verkürzen.

Wie läuft die Ausbildung ab?
Es handelt sich um eine duale Ausbildung mit hohem Praxisbezug. Im 1. und 2. Ausbildungsjahr wirst du drei Tage in der Woche in der Rechtsanwaltskanzlei ausgebildet. Zwei Tage in der Woche gehst du in die Berufsschule. Im 3. Ausbildungsjahr bist du nur noch einen Tag in der Woche in der Berufsschule.

Kann ich die Ausbildung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten auch schulisch absolvieren?
Nein. Du musst einen Ausbildungsvertrag mit einer Rechtsanwaltskanzlei abschließen. Dein Ausbilder meldet dich in der Berufsschule an.


Bekomme ich eine Ausbildungsvergütung?
Ja. Die Höhe der Ausbildungsvergütung ist jedoch nicht einheitlich. Die Rechtsanwaltskammer Sachsen hat Richt-werte erlassen, an denen sich die ausbildenden Rechtsanwaltskanzleien orientieren müssen. Im 1. Ausbildungsjahr empfehlen wir eine Ausbildungsvergütung von 420,00 EUR brutto, im 2. Ausbildungsjahr von 510,00 EUR brutto und im 3. Ausbildungsjahr von 620,00 EUR brutto.

Habe ich gute Chancen, später auch in dem erlernten Beruf zu arbeiten?
Ja. Die Chancen sehen gut aus. Rechtsanwälte benötigen für ihre Arbeit gut ausgebildete Fachkräfte, die wissen, wie eine Rechnung erstellt wird und die fit in der Zwangsvollstreckung sind.

Deine Ansprechpartner in der Rechtsanwaltskammer Sachsen sind:

RA Jörg Freund
Glacisstraße 6
01099 Dresden

Kathleen Kretzschmar
Glacisstraße 6
01099 Dresden

Telefon: 0351 3185927
Email: [email protected]



Hier findest Du die aktuellen Ausbildungsplatzangebote:

Bitte gib bei deiner Bewerbung an, dass du dich aufgrund der Ausbildungskampagne DEINE AUSBILDUNG IN DEINER REGION von www.dein-landkreis.de bewirbst. Danke!

Kontaktdaten




Rechtsanwaltskammer Sachsen
Glacisstraße 6
01099 Dresden

Tel.: 0351 318590
Fax: 0351 3360899
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