„Ist das noch gut oder kann das weg?“

überregional 06.11.2015


Verbraucherzentrale Sachsen zur Vermeidung von Lebensmittelverlusten

Seit kurzem dürfen französische Supermärkte ab 400 m² Grundfläche nicht verkaufte essbare Lebensmittel nicht mehr wegwerfen, sondern sie beispielsweise an caritative Einrichtungen abgeben. „Das ist eine schöne Entwicklung, wenn man bedenkt, dass nicht nur in Industrie und Handel, sondern auch in den privaten Haushalten verzehrbare Lebensmittel weggeworfen werden“, meint Dr. Birgit Brendel von der Verbraucherzentrale Sachsen.

Mehr als 50 Prozent der insgesamt vermeidbaren Lebensmittelabfälle landen im Privathaushalt im Müll (Universität Stuttgart, 2012). „Man kann also niemandem allein den Schwarzen Peter zuschieben. Alle Beteiligten in der Kette vom Erzeuger bis zum Konsumenten sollten der Lebensmittelverschwendung den Kampf ansagen“, so Brendel weiter.

Ein wesentlicher Aspekt ist der überquellende Lebensmittelmarkt mit seiner Anforderung, ständig – also bis zum Ladenschluss – die Vielfalt des Angebotes anzubieten. Das wirkt sich besonders gravierend bei Produkten wie unverpacktem Brot und Brötchen aus, die nur ganz frisch verkauft werden. „Es ist natürlich im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher auch abends noch Vollkornbrot usw. zu erhalten, vor allem wenn man an Berufstätige mit langen Arbeitszeiten denkt. Man steht also vor einem schwer lösbaren Problem“, so Brendel. Eine Möglichkeit kann beispielsweise der Verkauf des Brotes vom Vortag mit einem entsprechenden Hinweis sein, die in vielen Bäckereien praktiziert wird.

Auch bestimmte Qualitätsanforderungen führen dazu, das essbare Lebensmittel nicht den Weg auf den Teller finden: Beim Kauf frischer Ware spielt unbewusst die Optik bei der Auswahl eine entscheidende Rolle. „Obst, Gemüse oder Brötchen, die nicht perfekt aussehen, bleiben liegen. Produkte mit Abweichungen werden deshalb im Handel zumeist vorher aussortiert“, so Brendel weiter.

Vermeidbare Abfälle in privaten Haushalten fallen hauptsächlich an, weil aus unterschiedlichen Gründen zu viel gekauft wurde, z. B. durch falsches Einschätzen der Portionsgrößen oder zu große Einkäufe bei anstehenden Besuchen; weil Fehlkäufe getätigt wurden, also beispielsweise ein Produkte nicht wie erwartet schmeckt, und weil Lebensmittel nicht richtig gelagert werden. „Viele Empfehlungen zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung im privaten Haushalt sind dabei nicht neu: Den Kühlschrank regelmäßig durchsehen, dass keine älteren Produkte vergessen werden, mit einer Einkaufsliste in den Supermarkt gehen, nach Feierlichkeiten Übriggebliebenes an die Gäste verteilen. Und generell: Auch krumm gewachsenes Gemüse schmeckt“, schließt Brendel ab.

Interessierte Verbraucherinnen und Verbraucher können sich bei Fragen zu Lebensmitteleinkauf und Lagerung sowie zu anderen Themen bezüglich Lebensmittel und Ernährung an die Verbraucherzentrale Sachsen wenden (Ernährungstelefon, Nummer 0180-5-791352 (Festnetzpreis 0,14 €/Min.; Mobilfunkpreis maximal 0,42 €/Min. jeweils montags und donnerstags von 10 bis 16 Uhr.


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