Interessenbekundung für betriebsnahe Kindertagesbetreuung rechtskonform
Entgegen anderslautenden Medienberichten werden die gesetzlichen Bestimmungen bei der Vergabe von Kita-Plätzen eingehalten. Daran wird sich auch mit Blick auf das erstellte „Dresdner Programm betrieblich geförderter Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege" nichts ändern. Die in die Kritik geratenen Belegrechte werden erst mit Abschluss des Ausbauprogramms im Jahr 2013 wirksam. Zu diesem Zeitpunkt muss wegen des bestehenden Rechtsanspruches allen Kindern ein Betreuungsplatz angeboten werden können.
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